Ausschreibungen für Geschäfts- und Nachhaltigkeitsberichte bringen ganz unterschiedliche Regeln mit sich. Sie sind nicht immer transparent und die Anforderungen mitunter auch reichlich happig, ohne angemessen honoriert zu werden. Für uns als Agentur ist partnerschaftliche und vertrauensvolle Zusammenarbeit aber kein frommer Wunsch, sondern Voraussetzung für eine Pitch-Teilnahme.
Auch, weil die Erfahrung zeigt, dass ein schlechter Anfang im Projektverlauf meist auch kein gutes Ende nimmt. Wir haben uns deshalb mit Überzeugung der Initiative „Pitch-Kodex” angeschlossen. Sie postuliert acht Regeln für die Teilnahme an einer Ausschreibung, die wir hier gern aufführen.
klärt auch eindeutig kaufmännische (z.B. Budget-Größenordnung) und fachliche Anforderungen sowie Zielvorgaben. Alle relevanten Entscheider des Unternehmens sollten an dessen Erstellung beteiligt sein.
Der kreative und konzeptionelle Umfang der Ausschreibung ist einem Pitch angemessen. Es wird kein Detailkonzept oder eine vollumfängliche Ausarbeitung verlangt.
beantworten während der Ausschreibung Fragen von Agenturen. „Schulterblicke“ bieten die Möglichkeit zur Abstimmung erster Design-und Konzeptideen.
Wie viele Agenturen nehmen am Pitch teil? Ist die Ausschreibung mehrstufig und für alle Agenturen gleich? Wenn ein Pitch transparent und fair abläuft, liefert das Briefing Infos zu diesen Punkten.
Ein realistisches Zeitfenster bietet Agenturen mindestens drei Wochen für die Ausarbeitung ihrer Konzeptideen.
Das Konzept wird persönlich vor dem Kunden präsentiert. Alle Unternehmensvertreter, die später über die Auftragsvergabe entscheiden, sollten anwesend sein. Werden in einer „Vorrunde“ bereits Konzept- und Kreativlösungen gefordert, dann stellen Agenturen ihre Ideen und Gedankengänge telefonisch der Fachabteilung vor.
Der Auftraggeber respektiert und achtet das geistige Eigentum von Konzept- und Kreativideen. Er erwirbt kein Nutzungsrecht an den im Rahmen des Pitches von den Agenturen entwickelten Ideen – außer es erfolgt eine entsprechend entlohnte Beauftragung. Das bedeutet insbesondere, dass Ideen und Präsentationen nicht an Dritte weitergegeben werden. Dies gilt auch im Fall der Zahlung einer Aufwandsentschädigung oder eines Pitch-Honorars.
Ein Kreativ-Pitch ist für Agenturen mit großen Investments verbunden: In die Vorbereitung und Umsetzung von Designs und Prototypen fließen in der Regel zahlreiche Arbeitsstunden. Werden in einer Ausschreibung neben formalen Punkten (z.B. Angebot, Referenzbeispiele) ausgearbeitete Designs gefordert, zahlt der Auftraggeber eine angemessene Aufwandsentschädigung.